Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 27.04.2001

Rechtsprechung
   AG Königswinter, 31.10.2001 - 9 C 37/01   

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https://dejure.org/2001,14289
AG Königswinter, 31.10.2001 - 9 C 37/01 (https://dejure.org/2001,14289)
AG Königswinter, Entscheidung vom 31.10.2001 - 9 C 37/01 (https://dejure.org/2001,14289)
AG Königswinter, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 9 C 37/01 (https://dejure.org/2001,14289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Geldern, 29.08.2000 - 17 C 159/00

    Keine Entgelt bei fehlender technischer Überprüfung

    Auszug aus AG Königswinter, 31.10.2001 - 9 C 37/01
    Folge der Verletzung der Dokumentationspflicht ist, wie das,AG Geldern in seiner Entscheidung vom 29.08.2000 überzeugend ausgeführt hat (17 C 159/00), dass die an sich zugunsten der Klägerin sprechende Anscheinssituation so erschüttert ist, dass die Klägerin die Richtigkeit der berechneten Gesprächseinheiten voll nachweisen muss, insbesondere dass die angeblichen Gespräche über die D2 Netzkarte des Beklagten geführt worden sind.
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 27.04.2001 - 5 S 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26238
LG Bochum, 27.04.2001 - 5 S 19/01 (https://dejure.org/2001,26238)
LG Bochum, Entscheidung vom 27.04.2001 - 5 S 19/01 (https://dejure.org/2001,26238)
LG Bochum, Entscheidung vom 27. April 2001 - 5 S 19/01 (https://dejure.org/2001,26238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Zu ersetzen sind vom Beklagten allerdings entsprechend dem früheren Rechtsverständnis bei einer Wandlung (heute Rücktritt; vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2003, Az. 28 U 40/03; LG Hagen NJW-RR 1994, 1260; LG Bochum NJW-RR 2002, 349; a.A. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Naumburg OLGR 2003, 87) oder sog. kleinem Schadensersatz (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1593; OLG Saarbrücken OLGR 1997, 17; Reinking/Eggert, 8. Aufl. 2003, Rn. 350 m.w.N.) grundsätzlich zunächst nur die zur Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich beim Beklagten verbleibenden Netto-Raten in jeweiliger Höhe von 145, 83 EUR, die sich gemäß dem nach der vorgelegten Kreditauskunft der T-Bank zwischen dem ausgezahlten Nettodarlehenbetrag von 10.500,00 EUR und der die Zinsen enthaltenden Darlehenssumme von 12.808.08 EUR bestehenden Verhältnis von 81, 98 % aus den monatlichen Bruttoraten von 177, 89 EUR ergeben.
  • OLG Köln, 25.03.2014 - 3 U 185/13

    Ausschreibung eines verkauften Pkw im Schengener Informationssystem als

    Ob der Kläger Rückzahlung seiner Zinsleistungen von der Darlehensgeberin verlangen kann (vgl. zum Meinungsstand einerseits OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1265; Habersack a.a.O. Rn. 71; andererseits OLG Hamm NZV 2006, 421, 423; LG Bochum NJW-RR 2002, 349, 350; Palandt-Grüneberg, BGB, § 359, Rn. 8), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 12.01.2007 - 10 U 42/06

    Rücktritt von einem durch Kredit finanzierten Autokauf

    v. 27.04.2001 - 5 S 19/01, NJW-RR 2002, 349), wird nach anderer Auffassung im Falle der Rückabwicklung eines drittfinanziert verbundenen Geschäfts auch ein Anspruch auf Zahlung der in den Raten zugleich enthaltenen Zins- und Kostenanteile bejaht, wobei der Käufer diese Zins- und Kostenpositionen allerdings gegenüber dem Kreditgeber geltend machen muss.
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